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| Pastoralrat |
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Das zweite Gremium, das den Visitator unterstützt, ist der Pastoralrat. Dieser ist gewissermaßen eine Zusammenziehung von Priesterrat und Laienrat, wie sie in den einzelnen Diözesen bestehen. Es hat sich bei der Visitatur als zweckmäßig erwiesen, nur ein einziges Gremium zu bilden, dem 15 Mitglieder angehören: 9 Laien und 6 Priester.
Nach den Statuten ist der Pastoralrat gemäß can. 511-514 CIC "die kirchenamtliche Repräsentanz des aus dem Erzbistum Breslau vertriebenen und ausgesiedelten und jetzt in den Diözesen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gottesvolkes". Aufgabe des Pastoralrates ist es, alles, was die Sonderseelsorgsarbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und dahin zu wirken, dass die Übereinstimmung des Volkes Gottes mit dem Evangelium in Leben und Werk gefördert wird.
Vorsitzender des Pastoralrates ist der Visitator. Ihm sind zwei Vizepräsidenten zugeordnet.
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Willkommen |
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Herzlich willkommen auf unserer Homepage.
Wir hoffen und wünschen, dass wir Ihnen alles, was Sie über "Schlesien in Kirche und Welt" interessiert, auf diese Weise nahe bringen können.
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Aktualisiert: 10.08.2010 |
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